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Kauf nicht geförderte Eigentumswohnung Eigenheim
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Kauf nicht geförderte Eigentumswohnung Eigenheim
Eigentumswohnung/Eigenheim
KAUF EINER/EINES NICHT GEFÖRDERTEN EIGENTUMSWOHNUNG/EIGENHEIMES

1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

Wer wird gefördert?
Personen, die
  • Eigentümer des Kaufobjekts sind,
  • die Einkommensgrenzen nicht überschreiten,
  • das geförderte Objekt als Hauptwohnsitz nutzen und
  • ihre bisherigen Miet- oder Eigentumsrechte spätestens sechs Monate nach Bezug des geförderten Objekts aufgeben.

2. DAS FÖRDERUNGSOBJEKT:

Was wird gefördert?
Der Ankauf
  • einer Eigentumswohnung oder
  • eines Eigenheimes,
  • deren Errichtung nicht gefördert wurde
  • und deren Kaufvertragsdatum nicht älter als zwei Jahre ist.

3. ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG:


Wie und wie hoch wird gefördert?

Mit Zinsenzuschüssen
  • zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank AG (Hypo)
  • Laufzeit: 15 Jahre
  • Zinssatzobergrenze: derzeit 3-Monats-Euribor zzgl. 0,85 Prozentpunkte
  • Höhe: bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 26.000 Euro

Wie erfolgt die Förderungsrückzahlung?

Die Verzinsung des Darlehens beträgt bei einer Laufzeit von 15 Jahren während der ersten fünf Jahre 2%/Jahr und ab dem 6. Jahr 4%/Jahr. Das Land Oberösterreich zahlt die Zinsendifferenz auf den tatsächlichen Zinssatz.

 
 
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