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Kauf nicht geförderte Eigentumswohnung Eigenheim
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KAUF EINER/EINES NICHT GEFÖRDERTEN EIGENTUMSWOHNUNG/EIGENHEIMES
1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:
Wer wird gefördert?
Personen, die
- Eigentümer des Kaufobjekts sind,
- die Einkommensgrenzen nicht überschreiten,
- das geförderte Objekt als Hauptwohnsitz nutzen und
- ihre bisherigen Miet- oder Eigentumsrechte spätestens sechs Monate nach Bezug des geförderten Objekts aufgeben.
2. DAS FÖRDERUNGSOBJEKT:
Was wird gefördert?
Der Ankauf
- einer Eigentumswohnung oder
- eines Eigenheimes,
- deren Errichtung nicht gefördert wurde
- und deren Kaufvertragsdatum nicht älter als zwei Jahre ist.
3. ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG:
Wie und wie hoch wird gefördert?
Mit Zinsenzuschüssen
- zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank AG (Hypo)
- Laufzeit: 15 Jahre
- Zinssatzobergrenze: derzeit 3-Monats-Euribor zzgl. 0,85 Prozentpunkte
- Höhe: bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 26.000 Euro
Wie erfolgt die Förderungsrückzahlung?
Die Verzinsung des Darlehens beträgt bei einer Laufzeit von 15 Jahren während der ersten fünf Jahre 2%/Jahr und ab dem 6. Jahr 4%/Jahr. Das Land Oberösterreich zahlt die Zinsendifferenz auf den tatsächlichen Zinssatz.
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