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ALTERNATIVE ENERGIEGEWINNUNGS ANLAGEN
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ALTERNATIVE ENERGIEGEWINNUNGS ANLAGEN
Alternative Energiegewinnungsanlagen
Thermische Solaranlagen
Wärmepumpen
Nah-/Fernwärme
Wohnraumbelüftung
1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

Wer wird gefördert?

Personen, die
  • Eigentümer oder Mieter der Liegenschaft sind und
  • das geförderte Objekt seit mind. 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz nutzen
  • Achtung: Es gelten seit 1.1.2012 Einkommensgrenzen!

2. DAS FÖRDERUNGSOBJEKT:


Was wird gefördert?
  • Thermische Solaranlagen für Häuser bis zu 3 Wohnungen
  • Wärmepumpen für Häuser bis zu 3 Wohnungen
  • Anschluss an Fern-/Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen/Reihenhäuser/Doppelhäuser in Eigentum oder Mietkauf
  • Nachträglicher Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen

3. ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG:


Wie und wie hoch wird gefördert?
  • Durch einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der Kosten je Förderungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer).
  • Für die Bewilligung müssen Rechnungen vorgelegt werden, die nicht älter als 2 Jahre sind (außer bei Einbau im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses.)

 
 
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