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ALTERNATIVE ENERGIEGEWINNUNGS ANLAGEN
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1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:
Wer wird gefördert?
Personen, die
- Eigentümer oder Mieter der Liegenschaft sind und
- das geförderte Objekt seit mind. 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz nutzen
- Achtung: Es gelten seit 1.1.2012 Einkommensgrenzen!
2. DAS FÖRDERUNGSOBJEKT:
Was wird gefördert?
- Thermische Solaranlagen für Häuser bis zu 3 Wohnungen
- Wärmepumpen für Häuser bis zu 3 Wohnungen
- Anschluss an Fern-/Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen/Reihenhäuser/Doppelhäuser in Eigentum oder Mietkauf
- Nachträglicher Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen
3. ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG:
Wie und wie hoch wird gefördert?
- Durch einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der Kosten je Förderungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer).
- Für die Bewilligung müssen Rechnungen vorgelegt werden, die nicht älter als 2 Jahre sind (außer bei Einbau im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses.)
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