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Beihilfenvoraussetzung
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Beihilfenvoraussetzung
Wohnbeihilfe
1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG

Wer wird gefördert?
Mieter und Mieterinnen einer
  • geförderten Wohnung
  • nicht geförderten Wohnung
2. ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG

Wie wird gefördert?
Durch monatliche, nicht rückzahlbare Zuschüsse jeweils höchstens für die Dauer eines Jahres soll Menschen mit niedrigen Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Wie hoch wird gefördert?
  • Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und dem zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze bei geförderten Wohnungen 300 Euro, bei nicht geförderten Wohnungen 200 Euro pro Monat beträgt.
  • Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens.
  • Das gewichtete Haushaltseinkommen (Einkommensgrenze) errechnet sich durch Addition der Gewichtungsfaktoren und Multiplikation der Summe mit dem Sockelbetrag von 540 Euro.

Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig?
  • Von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben.
  • Vom Nettoeinkommen aller in der Wohnung lebenden Personen
  • Die angemessene Wohnnutzfläche beträgt max. 45 m² für die erste Person und max. 15 m² für jede weitere Person
  • Der anrechenbare Wohnungsaufwand beträgt max. 3,50 Euro pro m² Nutzfläche

Worauf muss noch geachtet werden?

Detaillierte Informationen dazu bei der Abteilung Wohnbauförderung oder im Internet:
www.land-oberoesterreich.gv.at

 
 
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