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VORAUSSETZUNGEN FÜR WOHNHAUSSANIERUNG
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VORAUSSETZUNGEN FÜR WOHNHAUSSANIERUNG
Wohnhaussanierung
Förderungsobjekt
Art und Höhe der Förderung
Wichtiges
Zusatzförderungen
1. IHRE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

Wer wird gefördert?


Eigentümer eines Hauses mit bis zu 3 Wohnungen:
  • für das die Baubewilligung vor mindestens 20 Jahren genehmigt wurde, bzw.,
  • bei Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen durch Zu- oder Einbau, wenn die Baubewilligung des zu erweiternden Hauses vor mindestens 10 Jahren erteilt wurde.
  • welche die Einkommensgrenzen nicht überschreiten (außer bei Vermietung)
  • die das geförderte Objekt bei Eigenbedarf als Hauptwohnsitz nutzen oder  als Hauptwohnsitz vermieten.
  • die – im Falle eines Neubezugs der sanierten Wohnung – ihre bisherige Wohnung nachweislich weitervermieten oder verkaufen,
  • keine Baualtersvorgabe, wenn die Nutzheizenergiekennzahl (NEZ ) von über 100 kWh/m²a durch die Sanierung auf 65 kWh/m²a oder niedriger abgesenkt wird.
  • keine Baualtersvorgabe bei behindertengerechten Maßnahmen.
  • keine Baualtersvorgabe bei Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützten Gebäuden.
  • Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.

 

 
 
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