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Förderungsobjekt
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Förderungsobjekt
Wohnhaussanierung
Förderungsobjekt
Art und Höhe der Förderung
Wichtiges
Zusatzförderungen
2. DAS FÖRDERUNGSOBJEKT:

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Sanierung eines Gebäudes bis zu 3 Wohnungen gefördert werden:
  • Sanierung von Einzelbauteilen
  • Dachsanierung
  • Gesamthafte energetische Sanierung
  • Maßnahmen, die die Trockenlegung und statische Sicherheit betreffen
  • Behindertengerechte Maßnahmen
  • Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau
  • Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützten Gebäuden
  • Sanierungen von bestehenden Wohnräumen innerhalb eines Gebäudes sind nicht förderbar, außer im Rahmen des „Handwerkerbonus“ .

Die Sanierung von Einzelbauteilen:


Voraussetzung: Einhaltung des energietechnischen Mindeststandards an den Einzelbauteilen (Details dazu bei der Abteilung Wohnbauförderung oder im Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at unter Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen).

Die gesamthafte energetische Sanierung:
Voraussetzung: Die durch die Sanierungsmaßnahmen erreichte Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) beträgt nicht mehr als 75, 65, 45 bzw. 15 kWh/m²a (Minimalenergiehäuser) im Jahr.

Die Schaffung von neuem Wohnraum durch Zubau oder Einbau:
Voraussetzung: Die Erteilung der Baubewilligung bei dem zu erweiternden Eigenheim liegt mindestens 10 Jahre zurück. Eine Baubewilligung oder eine von der Baubehörde zur Kenntnis genommene Bauanzeige sowie eine Bestätigung der Gemeinde über die Fertigstellung des Bauvorhabens liegen vor.


Nachweis der Energiekennzahl:
  • durch Energieausweis
  • durch Energiesparzertifikat

 
 
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