Höhe des mit Annuitätenzuschüssen geförderteten Darlehens:
a) Sanierung Bestand (mind. 20 Jahre alt)
1 Wohnung
37.000 Euro*
Minimalenergiehaus
40.000 Euro*
2 oder 3 Wohnungen
45.000 Euro*
Denkmalgeschütztes Gebäude im Ortskern (Darlehensbetrag wird erhöht um:)
+ 8.000 Euro
* darin enthalten max. 6.000 Euro für Grundrissänderungen, Elektro- und Wasserinstallationen (=„Handwerkerbonus“)
b) Erweiterung (auch zusätzlich zur Bestandsförderung)
Einbau von zusätzlichem Wohnraum (max. 250,-/m²)*
20.000 Euro
Zubau bzw. Aufstockung von zusätzlichem Wohnraum (max. 370,-/m²)*
30.000 Euro
* pro Wohnung bzw. Wohnungserweiterung
c) Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützten Gebäuden
1 Wohnung
37.000 Euro
Minimalenergiehaus
40.000 Euro
2 Wohnungen
45.000 Euro
3 Wohnungen
50.000 Euro
Ausmaß der Annuitätenzuschüsse und Laufzeit:
Maßnahmen
NEZ-Obergrenze
AZ-Förderung
Dauer
Bauteilsanierung
keine
20%
15 Jahre
Sanierungsstufe I
maximal 75 kWh/m²a
25%
15 Jahre
Sanierungsstufe II
maximal 65 kWh/m²a
30%
15 Jahre
Sanierungsstufe III
maximal 45 kWh/m²a
35%
15 Jahre
Minimalenergiehaussanierung
maximal 15 kWh/m²a
40%
25 Jahre
Neben der Gewährung von
Annuitätenzuschüssen zu einem Bankdarlehen besteht nun auch alternativ die Möglichkeit einer Förderung in Form von:
nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens, wobei die maximale Darlehenshöhe das 1,5-fache des dem Annuitätenzuschuss zugrunde liegenden Darlehensnominales (vgl. Tabelle) beträgt und die Höhe des Zuschusses auf Basis des ermittelten Förderbarwertes des Annuitätenzuschusses ermittelt wird. Die Laufzeit des bezuschussten Darlehens beträgt 30 Jahre. Der Innenausbau (Handwerkerbonus) wird bei dieser Variante nicht gefördert.
einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss, der mit einem Abschlag von 40 % vom Förderbarwert des Annuitätenzuschusses berechnet wird.
Beispiel:
Förderbare Sanierungskosten: 30.000 Euro; Höhe des Annuitätenzuschusses: 30% (NEZ ≤ 65 kWh/m2a)