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Zusatzförderungen
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Zusatzförderungen
Wohnhaussanierung
Förderungsobjekt
Art und Höhe der Förderung
Wichtiges
Zusatzförderungen
„Handwerkerbonus“:
Kann für Maßnahmen des Innenausbaues (nur für Grundrissänderungen, Elektro- und Wasserinstallationen!) gegen Vorlage von Professionistenrechnungen mit Arbeitszeit beantragt werden, wenn bei Gebäuden mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ ) > 100 kWh/m²a nach erfolgter Sanierung eine NEZ ≤ 75 kWh/m²a erreicht wird. Der Handwerkerbonus wird nicht zusätzlich, sondern nur im Rahmen der höchstmöglichen Förderungshöhe bei der Inanspruchnahme eines Annuitätenzuschusses oder eines Bauzuschusses (AZ oder BZ) – nicht jedoch bei der Variante Zuschuss zur Rückzahlung - gewährt. Außerdem wird er nicht in Verbindung mit den Förderpauschalen für Ein- und Zubau bewilligt.

Landesbonus „Thermische Sanierung“:

Zusätzlich wird unter bestimmten Bedingungen der Landesbonus „Thermische Sanierung“ in Form eines Bauzuschusses in der Höhe von 375 Euro gewährt.

Zusatzförderungen (erhöhen den Darlehensbetrag):
  • + 5.000 Euro bei Verwendung ökologischer Dämmstoffe (z.B. Hanf, Flachs, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose, Kork)
  • + 8.000 Euro bei denkmalgeschützten Gebäuden im Ortskern

 
 
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